Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Roi & Cavalier GbR, Sternenberger Hof 5, 51149 Köln (im Folgenden „Agentur“ genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“ genannt), insbesondere im Rahmen der Erbringung von Beratungs-, Kreativ-, Vertriebs-, Marketing-, PR-, IT- sowie digitalen Dienstleistungen, insbesondere für technische B2B-Unternehmen und Akteure im Maschinenbau.

1.2. Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, sie stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos ausführt.

1.3. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.4. Abweichungen, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen dieser AGB und individuell ausgehandelten Vertragsbestandteilen gelten die individuell vereinbarten Bestimmungen vorrangig.

 

2. Vertragsgegenstand, Grundlagen der Zusammenarbeit, Zustandekommen des Vertrages

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Dienstleistungen oder Werkleistungen durch die Agentur im Bereich Marketing, Vertrieb, Unternehmenskommunikation, Social-Media-Management, Branding, Content-Produktion, Recruiting-Kampagnen, Performance-Marketing, Automatisierung sowie angrenzender technischer und strategischer Felder.

2.2. Der konkrete Umfang und Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag, Angebot, Briefing oder Projektauftrag. Die Parteien können sowohl Einzelleistungen als auch laufzeitgebundene Retainer-Modelle (6, 12 oder 24 Monate) vereinbaren.

2.3. Die Verantwortung für die Projektleitung, Budgetsteuerung und finalen Entscheidungen verbleibt beim Kunden, es sei denn, die Agentur wird ausdrücklich mit weitergehender Projektverantwortung oder Managementfunktionen beauftragt.

2.4. Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme durch den Kunden oder schriftlicher Auftragsbestätigung der Agentur zustande.

2.5. Auch digitale Angebotsannahmen (z. B. per E-Signatur oder Freigabe über eine Projektplattform) gelten als wirksam, sofern schriftlich festgehalten.

2.6. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

3. Durchführung der Dienstleistungen

3.1. Die Agentur erbringt die beauftragten Leistungen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit dem Maß an Professionalität und Sorgfalt, das in der Branche üblich ist. Dabei berücksichtigt sie aktuelle Markttrends, datengestützte Erkenntnisse und branchenspezifische Besonderheiten.

3.2. Die Agentur ist in der Wahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Methoden, Softwaretools, Technologien und Ressourcen frei, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

3.3. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Subunternehmer oder Dritte einzusetzen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig unter Beachtung der Vertraulichkeit und im Sinne der Qualitätssicherung. Eine Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.

3.4. Die Agentur ist in der Wahl des Leistungsortes und in der zeitlichen Einteilung ihrer Tätigkeit grundsätzlich frei. Die Abstimmung erfolgt mit dem Projektleiter des Kunden.

3.5. Die Agentur ist nicht berechtigt, im Namen des Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder diesen gegenüber Dritten zu vertreten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

3.6. Bei agilen Projekten (z. B. SCRUM-basierten Ansätzen) gelten iterative Abstimmungen und flexible Planungsphasen als vertragskonform, solange die vertraglich vereinbarten Ziele verfolgt werden.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien, Zugangsdaten, Ansprechpartner sowie sonstigen erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.

4.2. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos, Logos, Dokumente, Markennamen, technische Daten) frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung durch die Agentur im Rahmen des Projekts rechtlich zulässig ist. Der Kunde stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung beruhen.

4.3. Der Kunde benennt einen für das Projekt verantwortlichen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, der der Agentur während der Vertragslaufzeit zur Verfügung steht.

4.4. Sofern bestimmte technische oder organisatorische Voraussetzungen auf Seiten des Kunden erfüllt sein müssen (z. B. Hosting-Server, CMS-Zugänge, API-Zugriffe), liegt die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung und Funktionsfähigkeit dieser Systeme beim Kunden. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Infrastrukturen außerhalb ihres Zugriffsbereichs.

4.5. Kommt der Kunde mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug oder behindert er die Projektarbeit, ist die Agentur berechtigt, Projektfristen entsprechend zu verschieben und Mehraufwände zum jeweils gültigen Stundensatz zusätzlich abzurechnen.

4.6. Der Kunde verpflichtet sich, die Ergebnisse der Agentur zeitnah zu prüfen und freizugeben oder zu kommentieren. Unterbleibt eine Rückmeldung innerhalb von zehn Werktagen, gelten Zwischenergebnisse als genehmigt.

 

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug

5.1. Die Agentur wird die vertraglich vereinbarte Vergütung gemäß Einzelvertrag, Angebot oder Projektvertrag in Rechnung stellen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung auf Monatsbasis im Voraus.

5.2. Bei laufzeitgebundenen Retainerverträgen (z. B. 6, 12, 24 Monate) ist die monatliche Pauschale unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme zu zahlen.

5.3. Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Designs, Kampagnen, Ad Spend Management, Texte), werden auf Basis des aktuell gültigen Tagessatzes oder separat vereinbarter Pauschalen abgerechnet.

5.4. Die Agentur ist berechtigt, für projektbezogene Leistungen eine angemessene Anzahlung oder Vorschusszahlung zu verlangen. Die Rechnungsstellung erfolgt digital, die Zahlungsfrist beträgt – sofern nicht anders vereinbart – 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

5.5. Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur das Recht vor, die weitere Leistungserbringung auszusetzen, bereits erbrachte Leistungen zurückzuhalten sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Zudem kann ein Mahnaufwand in Höhe von 5,00 € pro Mahnung erhoben werden.

5.6. Reise- und Übernachtungskosten sowie Auslagen im Kundenauftrag werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit, sofern nicht anders vereinbart.

5.7. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.8. Die Agentur ist berechtigt, zukünftige Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen, wenn der Kunde sich mit Zahlungen in Verzug befindet oder Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit bestehen (z. B. bei Rücklastschriften, Bonitätsproblemen, Insolvenzanmeldung).

 

6. Rechte an Arbeitsergebnissen, geistiges Eigentum

6.1. Bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag verbleiben alle Rechte – insbesondere Nutzungs-, Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte – bei der Agentur.

6.2. Nach vollständiger Bezahlung räumt die Agentur dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den konkret erstellten Arbeitsergebnissen ein – beschränkt auf den vertraglich definierten Zweck.

6.3. Nicht Gegenstand der Rechteeinräumung sind insbesondere:

  • Agenturinterne Tools, Frameworks oder Bibliotheken,
  • generische Vorlagen oder Quellcodes,
  • Methoden, Know-how, Schulungsunterlagen oder Präsentationen,
  • Entwürfe oder Zwischenstände, die nicht Teil des final freigegebenen Ergebnisses sind.

6.4. Eine Bearbeitung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung durch den Kunden über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

6.5. Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen der Leistungserbringung geschaffenen Arbeitsergebnisse (z. B. Layouts, Kampagnen, Mockups, Screenshots, Konzepte, Projektbeschreibungen) für eigene Referenzzwecke zu verwenden – z. B. auf ihrer Website, in Präsentationen oder bei Wettbewerben – sofern keine anderweitige schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

6.6. Die Agentur ist berechtigt, Schutzrechte an eigenen Entwicklungen (z. B. Software-Module, Textbausteine, Markenideen) im eigenen Namen anzumelden und zu verwerten, auch wenn diese im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden entstanden sind, sofern diese nicht ausschließlich und eindeutig für den Kunden individualisiert sind.

 

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1. Sofern im Angebot oder Einzelvertrag nicht anders geregelt, haben laufzeitgebundene Verträge eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit dem im Vertrag definierten Starttermin.

7.2. Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate.

7.3. Die ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7.4. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Vertragspartei trotz Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt;
  • sich der Kunde mit zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen oder einem nicht unerheblichen Teil des Honorars in Verzug befindet;
  • über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;
  • eine gesetzliche Neuregelung oder behördliche Anordnung die Leistungserbringung dauerhaft erheblich erschwert oder unmöglich macht.

7.5. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss postalisch übermittelt werden. Kündigungen per E-Mail, Fax oder Textform sind ausgeschlossen.

7.6. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt die Agentur berechtigt, den vollen Betrag der vereinbarten Laufzeit als Schadensersatz geltend zu machen, abzüglich ersparter Aufwendungen.

 

8. Haftung

8.1. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

8.2. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Produktionsausfall, Reputationsverlust, Ansprüche Dritter oder Datenverlust wird ausdrücklich ausgeschlossen – es sei denn, die Agentur hat diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

8.3. Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder deren Veröffentlichung er veranlasst, übernimmt die Agentur keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

8.4. Die Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

8.5. Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach – sofern keine höhere Versicherungssumme einvernehmlich abgeschlossen wurde – auf EUR 25.000 pro Schadensfall begrenzt.

8.6. Für den Verlust von Daten haftet die Agentur nur, wenn der Kunde nachweislich eine regelmäßige, ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat und der Schaden auch bei dieser Sicherung entstanden wäre.

 

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren – auch über das Vertragsende hinaus.

9.2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,

  • die nachweislich bereits vor Vertragsschluss bekannt waren,
  • die ohne Verstoß gegen diese AGB öffentlich bekannt sind oder werden,
  • die von Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht zugänglich gemacht werden,
  • die aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenbart werden müssen.

9.3. Die Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO, des BDSG und weiterer relevanter Datenschutzgesetze zu verarbeiten.

9.4. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO vorliegt, verpflichten sich beide Parteien zum Abschluss eines separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Dieser ist integraler Bestandteil der Zusammenarbeit.

9.5. Der Kunde verpflichtet sich, seine IT-Systeme gegen unbefugte Zugriffe, Datenverluste und Sicherheitslücken nach dem Stand der Technik abzusichern. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für Sicherheitslücken in der Infrastruktur des Kunden.

9.6. Die Agentur ist berechtigt, zur Auftragsdurchführung eingesetzte Tools von Drittanbietern (z. B. Google, Meta, HubSpot, Zapier, Adobe, Canva, Mailchimp, etc.) gemäß deren Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedingungen zu nutzen, sofern dies projektbezogen erforderlich ist.

 

10. Schlussbestimmungen

 

10.1 Rechtswahl

Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Agentur und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

10.2 Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz der Agentur (Köln, Deutschland). Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt.

 

10.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

10.4 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des gesamten Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Textform (z. B. E-Mail) genügt diesem Schriftformerfordernis ausdrücklich nicht.

 

10.5 Vorrang individueller Vereinbarungen

Individuell getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben gegenüber diesen AGB Vorrang, sofern sie schriftlich dokumentiert und von beiden Parteien bestätigt wurden.

 
10.6 Beweisklausel für elektronische Kommunikation

Die Parteien stimmen zu, dass elektronische Kommunikation (z. B. per E-Mail, Projektplattformen, Tools wie Notion, Slack oder Microsoft Teams) zur Organisation, Kommunikation und Dokumentation von Projektfortschritt und Abstimmungen genutzt werden kann. Rechtserhebliche Erklärungen (z. B. Kündigungen, Fristsetzungen, Zahlungsaufforderungen) sind jedoch ausschließlich schriftlich und per Post oder über digitale Signaturdienste wie DocuSign zu übermitteln.