AGB
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Roi & Cavalier GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 123 881 („Roi & Cavalier“) und dem jeweiligen Auftraggeber („Kunde“) über Beratungs- und Umsetzungsleistungen.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Abschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist ausgeschlossen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Roi & Cavalier ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Ein Schweigen von Roi & Cavalier gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien (einschließlich Angebote, Leistungsbeschreibungen und Projektverträge) gehen diesen AGB vor.
1.5 Für die Nutzung der Softwareplattform Nemoya gelten gesonderte Vertragsbedingungen. Diese AGB finden auf die Nutzung von Nemoya keine Anwendung.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Roi & Cavalier erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Wissenssicherung, Vertrieb, Marketing, Automatisierung und Digitalisierung. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
2.2 Die Beratungsleistungen werden als Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Roi & Cavalier schuldet eine fachgerechte Beratung nach bestem Wissen, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Soweit im Einzelfall ausdrücklich ein konkretes Werk (z. B. die Erstellung einer Software) vereinbart wird, gilt dies nur für die insoweit ausdrücklich als Werkleistung bezeichneten Bestandteile.
2.3 Zum Abschluss einer geförderten Beratung erstellt Roi & Cavalier einen schriftlichen Beratungsbericht, der die durchgeführte Analyse, die Handlungsempfehlungen und die Ergebnisse dokumentiert.
2.4 Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots von Roi & Cavalier durch den Kunden zustande.
3.2 Angebote von Roi & Cavalier sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind. Eine Bindefrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Beauftragung vollständige und zutreffende Angaben zu machen, insbesondere zu den Voraussetzungen einer etwaigen öffentlichen Förderung.
§ 4 Staatliche Förderung (BAFA)
4.1 Roi & Cavalier ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Beratungsunternehmen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen gelistet (Berater-ID: 225080). Beratungsleistungen von Roi & Cavalier können daher dem Grunde nach förderfähig sein.
4.2 Ob und in welcher Höhe eine Förderung gewährt wird, entscheidet ausschließlich das BAFA. Roi & Cavalier übernimmt keine Gewähr und keine Garantie für die Bewilligung, die Höhe oder die Auszahlung einer Förderung. Die Vergütungspflicht des Kunden gemäß § 5 besteht unabhängig davon, ob eine Förderung gewährt wird.
4.3 Die Antragstellung beim BAFA obliegt dem Kunden. Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, den Förderantrag vor Abschluss des Beratungsvertrages zu stellen und mit der Beratung erst nach Erhalt des Informationsschreibens des BAFA zu beginnen. Roi & Cavalier unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Antragstellung, ohne hierfür eine rechtliche oder steuerliche Beratung zu erbringen.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für den Verwendungsnachweis erforderlichen Unterlagen fristgerecht beim BAFA einzureichen und die Rechnung von Roi & Cavalier vor Einreichung des Verwendungsnachweises vollständig und unbar zu begleichen.
4.5 Versäumt der Kunde Fristen oder Mitwirkungspflichten gegenüber dem BAFA und entfällt hierdurch die Förderung ganz oder teilweise, bleibt die Vergütungspflicht gegenüber Roi & Cavalier unberührt.
§ 5 Vergütung und Zahlung
5.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung hat unbar auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen.
5.3 Rechnungen werden in elektronischer Form als PDF bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.
5.4 Etwaige Einwände gegen eine Rechnung hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung in Textform geltend zu machen. Danach gilt die Rechnung als anerkannt.
5.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Roi & Cavalier ist berechtigt, nach Mahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens sieben Tagen weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt Roi & Cavalier alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt einen fachlich kompetenten Ansprechpartner.
6.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen und Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen und mit geltendem Recht in Einklang stehen.
6.3 Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Roi & Cavalier. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend; entstehender Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnet werden.
§ 7 Leistungserbringung und Termine
7.1 Roi & Cavalier erbringt die Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen und ist in der Gestaltung der Arbeitsabläufe frei, soweit keine abweichenden Vereinbarungen bestehen. Die Leistungserbringung erfolgt wahlweise remote oder vor Ort beim Kunden.
7.2 Roi & Cavalier ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Roi & Cavalier haftet für Leistungen der Subunternehmer wie für eigenes Handeln.
7.3 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 8 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
8.1 Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Berichte, Konzepte, Dokumentationen) für interne Geschäftszwecke.
8.2 Vorbestehende Rechte, Methoden, Vorlagen, Werkzeuge und Know-how von Roi & Cavalier verbleiben bei Roi & Cavalier. Soweit solche Bestandteile in Arbeitsergebnisse einfließen, erhält der Kunde daran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen von § 8.1.
8.3 Abweichende Regelungen, insbesondere für individuell entwickelte Software, werden im jeweiligen Projektvertrag getroffen.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihr im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zugänglich werden, streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten zu verwenden.
9.2 Als vertraulich gelten insbesondere technische und kommerzielle Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Preisvereinbarungen sowie alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.
9.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die dem Empfänger bereits vor Offenlegung rechtmäßig bekannt waren, öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass der Empfänger dafür verantwortlich ist, dem Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt werden, oder deren Offenlegung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung erforderlich ist.
9.4 Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung fort.
9.5 Roi & Cavalier ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden namentlich zu nennen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Weitergehende Referenzangaben bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Projekte mit definiertem Leistungsumfang enden mit vollständiger Leistungserbringung.
10.2 Laufende Beratungsverhältnisse ohne feste Laufzeit können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
10.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Haftung
11.1 Roi & Cavalier haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Roi & Cavalier, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Roi & Cavalier der Höhe nach auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die vom Kunden für das betroffene Projekt geleisteten Netto-Zahlungen.
11.3 Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet Roi & Cavalier nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Roi & Cavalier haftet nicht für unternehmerische Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage der Beratung trifft.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel sowie für die Übernahme einer Garantie.
11.5 Die Haftungsbeschränkungen gemäß §§ 11.2 und 11.3 gelten entsprechend für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Roi & Cavalier.
§ 12 Höhere Gewalt
12.1 Keine Partei haftet gegenüber der anderen für Verzögerungen oder die Nichterfüllung von Leistungspflichten, soweit diese auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren.
12.2 Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform über den Eintritt und den voraussichtlichen Umfang eines solchen Ereignisses.
12.3 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 13 Datenschutz
13.1 Roi & Cavalier verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der gültigen Datenschutzerklärung, abrufbar unter roi-cavalier.com/datenschutz.
13.2 Soweit Roi & Cavalier im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
14.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Stand: Juli 2026 · Version 1.0